Hausordnung

Jeder Schüler sollte sich für das Ansehen und den guten Ruf seiner eigenen Person, der Schule und des Elternhauses verantwortlich fühlen. Deshalb wird von jedem Schüler ein ordentliches und rücksichtsvolles Verhalten in der Öffentlichkeit und der Schule erwartet.

Allgemein gilt:

  1. Jeder Schüler ist verpflichtet, regelmäßig und pünktlich zum Unterricht zu erscheinen.

Im Unterricht gelten folgende Regeln:

  • die Schüler sind auf den Unterricht vorbereitet und gehen beim Vorklingeln an ihren Platz
  • Straßenbekleidung hängt an der Garderobe
  • jegliches den Unterricht störendes Verhalten ist zu unterlassen
  • das Kaugummikauen während des Unterrichts ist nicht gestattet

Eine angemessene Kleidung wird erwartet (keine bauchfreien Oberteile, Sportkleidung, Hosen, die zu freizügig sind o.ä.). Das Tragen von Kopfbedeckungen ist im Schulhaus nicht gestattet.

   2. Schüler, die verspätet zum Unterricht erscheinen, müssen am Vordereingang klingeln und im Sekretariat die Gründe für das Zuspätkommen angeben. Sie gehen danach leise in den Unterricht ihrer Klasse. Der Fachlehrer entscheidet über nachfolgende Maßnahmen. Nachweise über Arztbesuche sind zu erbringen.

  3. Nach Unterrichtsschluss bzw. nach dem Essen müssen Schulhaus und Schulhof der OS/GS sofort verlassen werden. Die Aufsichtspflicht durch die Lehrer endet spätestens 15 Minuten nach Schulschluss. Der Grundschulbereich darf nur von Essenteilnehmern betreten werden.

  4. Die Unterrichtssprache ist, außer im Fremdprachenunterricht, Deutsch.

Pausenordnung:

  1. Absichtlicher Lärm auf den Gängen und in den Räumen hat generell zu unterbeleiben.

  2. In den Hofpausen verbleiben die Ranzen in dem Raum, in dem die Klasse in der 2./4. Stunde unterrichtet wurde. Nach den Hofpausen werden die Sachen geholt und es wird in den nächsten Raum gewechselt.

  3. In der Hofpause wird nur der Schulhof der Melanchthon-Oberschule genutzt.

  4. Nach dem Raumwechsel halten sich alle Schüler in der Regel im Zimmer auf.

  5. Fenster werden nur mit Erlaubnis der Lehrer geöffnet.

  6. Die Lichtschalter und die elektrischen Geräte betätigen nur die Angestellten der Schule. Schüler tun dies nur nach Aufforderung durch eine Lehrkraft.

  7. Bei schlechtem Wetter wird abgeklingelt (dreimal kurz). Dann findet keine Hofpause statt. Die Schüler verbringen die Pause im nächsten Fachraum.

  8. Handys, Smartphones und andere elektronische Geräte müssen bei Betreten des Schulgeländes ausgeschaltet sein. Das gilt auch für Smartwatches. Auch in den Pausen ist der Gebrauch dieser Geräte nicht gestattet. Erst nach Verlassen des Schulgeländes dürfen sie wieder in Betrieb genommen werden. Eingeschaltete Handys, Smartphones oder Smartwatches werden eingezogen und müssen von den Erziehungsberechtigten im Sekretariat der schule abgeholt werden.

Ordnung und Sicherheit:

  1. Im gesamten Schulbereich besteht Alkohol-, Drogen- und Rauchverbot. Dies umfasst auch aufputschende koffeinhaltige Getränke und Energy-Drinks.

  2. Das Mitbringen von gefährlichen Gegenständen ist verboten. Die Angestellten der Schule sind im Verdachtsfall berechtigt, diesbezüglich Taschenkontrollen durchzuführen.

  3. Mit dem Schuleigentum ist sorgsam umzugehen. Für das mutwillige Zerstören oder Beschädigen von Schul- oder persönlichem Eigentum anderer Schüler bzw.   der Angestellten der schule werden die Eltern dieser Schüler bzw. die verursachenden Schüler zur Verantwortung gezogen.

  4. Das Werfen mit jeglichen Gegenständen, Schnee, Eicheln, Steinen, Lebensmitteln u.ä. ist verboten.

  5. Abfälle gehören in die dafür gehörenden Behälter.

  6. Unbefugten ist das Betreten des Schulgländes nicht gestattet.

  7. Bei Alarm wird das Haus in Richtung Hof verlassen. (Näheres in der Alarmordnung)

  8. Das Verlassen des Schulgländes ist in den kleinen Pausen und während der Unterrichtszeit verboten.

  9. Für mitgebrachte Geldbeträge und Wertsachen haftet die Schule nicht.

10. Unfälle und Verletzungen sind sofort einem Lehrer oder im Sekretariat zu melden.

 

Die Einhaltung der Ordnung und Sicherheit im Schulbereich wird durch eine Schüleraufsicht unterstützt. Der Aufenthalt auf dem Schulgelände außerhalb der Schulzeit obliegt nicht der Fürsorge- und Aufsichtspflicht der Lehrer.

Bei Verstoß gegen die Hausordnung werden Erziehungs- bzw. Ordnungsmaßnahmen ergriffen.

 

Diese Hausordnung tritt am 26.09.2022 in Kraft.

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